Die Situation von LSBTTTIQ in anderen Ländern ist leider

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oft von starker Diskriminierung geprägt. Der Fotograf Francesco Giordano äußerte sich gegenüber der SZ dazu: „Vor dem Projekt sei ihm das Ausmaß des Leids Homosexueller in anderen Kulturen nicht bewusst gewesen.“ Die Süddeutsche Zeitung berichetete ausführlich von diesem Magazin-Projekt über und mit „Regenbogen-Flüchtlinge(n)“ (also welche, die auf Grund ihrer Verortung im LSBTTIQ Bereich fliehen mussten) hier.

Nachdenklich machen auch folgende Aussagen, die ich aus dem verlinkten Artikel der Süddeutschen Zeitung zitieren will:

Mutebi hat eine geschützte Unterkunft für Menschen geschaffen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität bedroht wurden. In Uganda ist Homosexualität ein Tabu. Sexuelle Handlungen unter Gleichgeschlechtlichen stehen unter Strafe. Drohanrufe, Schikanen der Polizei und die offene Verachtung aus seinem sozialen Umfeld – Mutebi hat all das erlebt. Einige Jahre nachdem er das Safe-Housing-Projekt gegründet hatte, wurde ihm vorgeworfen, Homosexualität zu verbreiten. In Uganda ein ernstes Vergehen.

Auch ego-fm berichtete über dieses Magazin-Projekt von Rainbow-Refugees und auf der Internetseite des Projekts findet man weitere Informationen.
Im Blick auf Aufklärungs- und Bildungsarbeit bleibt noch viel zu tun, um z.B. die Menschen in Uganda von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass man gegenüber Menschen aus dem Regenbogenspektrum mehr Akzeptanz zeigen sollte. Leider sind in Uganda schon seit etlichen Jahren viele christliche Fundamentalisten, die von Nordamerika beeinflusst sind am Werk, wie die ZEIT berichete. Es wird Zeit, dass die EKD / VELKD im Rahmen ihrer Partnerschafts- und EineWeltarbeit sich auch mehr für LSBTTIQ Anliegen weltweit einsetzt und die Menschenrechtssituation dort immer neu auf die Agenda setzt.

Auch der Spiegel berichtete von einer lesbischen Frau, die in Uganda seit ihrem Coming Out Probleme hatte:

„Meine Schwester glaubt, dass der Teufel unsere Familie bestrafen will. Deshalb habe er gemacht, dass ich Frauen mag“, sagt sie. Inzwischen könne, ja müsse, sie darüber lachen. Weil es sonst zu traurig wäre. Kontakt hat sie wenig zu der Schwester.

Und der Spiegel berichetet ebenfalls über den Zusammenhang zwischen religiös-christlichem Fundamentalismus und der Hetze auf LSBTTIQ:

Religiöse Hetzer, angeführt von dem US-Evangelikalen Scott Lively, hatten ab 2009 in Uganda Stimmung gegen Homosexuelle gemacht. Damit drangen sie bis in höchste Kirchen- und Politikerkreise vor. 2010 wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Todesstrafe für Homosexualität vorsah.

Meist gehen Diskriminierung von LSBTTIQ und Verachtung von Frauen Hand in Hand. Das zeigte sich dieses Jahr auch wieder in diesem Artikel des Standard ausführlich:

Auch auf der Straße werden Frauen, die sich nach Sicht ugandischer Männer „unkeusch“ kleiden, Opfer sexistischer Angriffe – immer wieder kommt es dabei auch zu physischer Gewalt.

Insofern ist das Thema für alle Menschen relevant, die sich für Feminismus, Gleichberechtigung und Menschenrechte engagieren und Bildungsarbeit fördern möchten.

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„Wir sind Mosaik“ ist vielleicht noch

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Deutsch

nicht so vielen Menschen bekannt – aber dieser Beitrag von „Wir sind Mosaik“ ist insbesondere für Christen im evangelikal-charismatischen Bereich, aber auch für alle, die in einer Landeskirche mitarbeiten oder im Kirchenvorstand Entscheidungen über die Gemeindearbeit treffen, lesenswert.
Denn manche, die in einer Gemeindeleitung Entscheidungen treffen, folgen zwar gerne Jesus – wenn es aber um Entscheidungen im Blick auf homosexuelle oder transsexuelle Menschen gibt, spürt man oft Vorbehalte.

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Der deutsche Juristinnenbund

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und die Landespsychotherapeutenkammer RLP haben nun (15.5.2019) kritische Stellungnahmen zu einem Referentenentwurf für ein neues Transsexuellenrecht veröffentlicht. Man findet sie hier (Juristinnenbund) und hier (Landespsychotherapeutenkammer) verlinkt.
Zum Referentenentwurf gab es einen Blogbeitrag der 1. Vorsitzenden unseres Vereins (Dorothea Zwölfer), in dem auch zwei Petitionen erwähnt (und verlinkt) sind, die inzwischen (Stand 15.5.2019, 12:29 Uhr) von insgesamt über 25.000 Menschen unterschrieben wurden. Beide Petitionen richten sich ebenfalls gegen den Referentenentwurf.
Wir sind gespannt, ob die SPD während eines laufenden Wahlkampfs dabei bleibt, diesen Entwurf im Parlament „durchgehen“ zu lassen oder die Kritik der SPDQueer Gehör findet – denn auch da wird kein gutes Haar an der Arbeit des Bundesministeriums des Inneren und der Justiz gelassen (obwohl Frau Dr. Barley Verantwortung für das Justizministerium und damit den Entwurf trägt).
Ein paar Zitate aus der Stellungnahme des Juristinnenbundes machen deutlich, wie schlecht der Referentenentwurf auch handwerklich ist:

Die Legaldefinitionen zu Intergeschlechtlichkeit (§ 18 BGB-E) und Transgeschlechtlichkeit (§ 19 BGB-E) vermögen in ihrer primären Anknüpfung am Körpergeschlecht nicht zu überzeugen, insbesondere nicht im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Geschlechtsidentität, aber auch nicht im Hinblick darauf, dass die Grenzen – aus medizinischer Sicht – zwischen Inter- und Transgeschlechtlichkeit durchaus fließend sein können. (Juristinnenbund)

Kritisch zu sehen ist, dass trans Personen ihren Geschlechtseintrag weiterhin nur durch ein gerichtliches Verfahren sollen ändern können und nicht mittels Erklärung gegenüber dem Standesamt, wie es für inter Personen möglich ist, zumal § 19 Abs. 1 als Muss-Vorschrift ausgestaltet ist. (Juristinnenbund)

Dabei hat das Gericht kein Ermessen mehr („ordnet … an“), wenn die Bescheinigung (Nr. 3) vorliegt, die das Vorliegen der Nummern 1 und 2 bestätigt. Damit hängt die Entscheidung über die Geschlechtszugehörigkeit maßgeblich von der Einschätzung von Ärzt*innen, Psycholog*innen und Psychotheratpeut*innen ab. (Juristinnenbund)

Im Blick auf Kinder und Jugendliche bemerkt der Juristinnenbund:

Wie bereits angemerkt, bestehen erhebliche Bedenken gegen den Vorrang der §§ 409a ff. FamFG-E bei minderjährigen Kindern. Denn übersehen wird, dass die Entscheidung im Hinblick auf §§ 18, 19 BGB-E ausdrücklich dem Sorgerecht zugeordnet und damit die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts begründet wird. […] § 409e FamFG-E knüpft für die Wirksamkeit der Entscheidung – abweichend von § 40 FamFG – an die Rechtskraft an. Auch das wird zu überdenken sein, denn ohne klare Auflistung der zu beteiligenden Personen greift § 7 Abs. 3 und 4 FamFG ein mit der Folge, dass eine Rechtskraft nicht eintritt oder durch Rechtsmittel zu beteiligender Personen erheblich verzögert wird.

Zur Qualifikation der Berater schreibt der Jurstinnenbund:

§ 2 Qualifikation der beratenden Personen

Problematisch ist, dass die Anforderungen an die Qualifikation der beratenden Personen in Abs. 1 und Abs. 2 unterschiedlich geregelt werden. So sind die Voraussetzungen des Abs. 2 deutlich verschärft gegenüber dem Regelungsgehalt des Abs. 1 der Norm. Eine Begründung findet sich nicht. Die Differenzierung ist kritisch zu sehen, da es an einem Rechtfertigungsgrund fehlt. Die Regelung wird – unabhängig von der fehlenden (Binnen-)Stimmigkeit – insgesamt zu überdenken sein, da die Anforderungsprofile unklar sind.

Und zur Begründung auf dem Beratungsschein heisst es:

Die Bedenken gelten mutatis mutandis auch für die Beratungsbescheinigung. Sollte es gleichwohl bei der in Aussicht genommenen Regelung verbleiben, ist jedenfalls von einer Begründungspflicht abzusehen. Denn sie schränkt die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen maßgeblich ein, da die qualifizierte Bescheinigung eine „Offenbarung“ voraussetzt, die objektiv nicht gerechtfertigt ist.

Prof. Dr. Maria Wersig
Präsidentin

Brigitte Meyer-Wehage
Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften

 

 

 

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Auch im Blick auf manche Länder wie Dubai

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Deutsch

braucht es mehr Bildung zum Thema Transsexualität / Transidentität / Neurointersexualität / NVSD usw... - das wird deutlich, wenn man diesen Bericht liest des Kurier liest...

"Neben den erniedrigenden Umständen erlitt das Paar auch einen erheblichen finanziellen Schaden. Weil keine Krankheit oder Ähnliches vorliegt, übernimmt die Reiseversicherung keinen Cent der rund 2500 Euro Stornokosten für das Hotel und die gebuchten Ausflüge und Attraktionen." so der Kurier.

Vielleicht gibt es ja Menschen, die arabisch sprechen und uns ehrenamtlich helfen, Texte zu übersetzen? Oder welche, die sich mit Rechtsfragen auskennen und Interesse haben, den Rechtsschutz für transsexuelle Menschen in solchen Fällen (passende Versicherung gestalten bzw. ggf. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit zu gründen) aufzubauen...
Dann wäre unsere Projektgruppe bei facebook eine gute Möglichkeit, sich einzubringen (dazu muss man nicht in unserem Verein Mitglied sein!)...

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wie nötig Bildungsarbeit im Blick auf Osteuropa ist,

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Deutsch

zeigt die Absage des „Forum für christliche Lesben, Schwule, Bi* und Trans* Menschen (LSBT) in Osteuropa und Zentralasien in Jerewan/Armenien“, von der Dr. Kerstin Söderblom in ihrem Beitrag auf evangelisch.de berichtet.
Es stimmt traurig, wenn sie von „rechtsnationale, extremistische und fundamentalistische Kräfte in Armenien“ schreibt, die „mit Hilfe von Vandalismus, Gewalt und Todesdrohungen Angst verbreitet und friedliche Solidaritätsarbeit für LSBTIQ diskreditiert und lahmgelegt“ haben. Söderblom ergänzt im Blick auf die Regierung: >>Sie traut sich nicht dagegen zu halten, da sie sich davor fürchtet als „westlich dekadent“ und als Verräter von traditionellen osteuropäischen Werten beschimpft zu werden.<<
Genau deshalb sollte die Diskussion über die „Werte“ mit den orthodoxen Kirchen geführt werden – auch im Blick auf LSBTTIQ! Es wäre wichtig und nötig, wenn sich unsere Kirchen dazu klar positionieren.

Vielleicht gibt es ja demnächst einmal eine EKD Denkschrift „LSBTTIQ und Kirche“?

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Links

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Hier ein paar ausgewählte Links

  • Facebook-Seite des Vereins
  • Facebook-Gruppe zum Verein (offen für Nichtmitglieder)
  • Vereinsforum von Kreuzweise-Miteinander e.V. (auch für Gäste gibt es einen Bereich)
     
  • Beratungsstelle Geschlechtliche Vielfalt (und BgV e.V.)
  • DGHCE e.V. (Deutsche Gesellschaft für Health Consumer Ethics - entstand aus einer internationalen interdisziplinären Konferenz mit dem Titel "Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften" an der Goethe Universität Frankfurt.) - unter anderem mit dem TransDok Projekt, einer Dokumentation von Selbstzeugnissen Betroffener
  • trans-evidence - ein Schweizer Verein mit medizinischer Fachstelle, der einige Zeit auch in Deutschland aktiv war und von der Vereinsvorsitzenden als Consultant mit beraten wurde...
  • Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften - internationale, interdisziplinäre Konferenz an der Goethe Universität Frankfurt 2016
  • VDGE e.V. bundesweiter Dachverband für Vereine, die sich um Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung kümmern. Die VDGE arbeitet im Unterschied zu anderen Vereinen und Verbänden, die sich um transsexuelle / transidente Menschen kümmern wollen bewusst mit Medizinern zusammenarbeitet, die qualitativ und quantitativ evidenzbasierte Forschung als Ziel haben. D.h. der Anspruch an Wissenschaftlichkeit ist deutlich höher und daher sind entsprechende Projekte langfristig im Blick auf politische Durchsetzbarkeit interessanter als reine Lobbyistenideen in anderen Vereinen.

Für Christen

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Mitgliedschaft

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Mitglied im Verein Kreuzweise-Miteinander e.V. kann nur werden, wer gleichzeitig Mitglied in einer christlichen Kirche ist (evangelisch, katholisch, altkatholisch, orthodox, freikirchlich… – und diese Kirche muss in einer AcK zumindest Gaststatus haben – egal, ob Bundes-AcK oder regionale AcK).
Warum?
Weil wir bewusst als Mitglieder einer christlichen Konfession Veränderungsprozesse in Kirchen / Konfessionen (und darüber hinaus in der Gesellschaft) anstoßen wollen. Wer selbst gar nichts mit Kirche und christlichem Glauben zu tun haben will, kann schlecht glaubwürdig innerhalb der verschiedenen Konfessionen etwas bewegen. Die Mitgliedschaft in einer Kirche ist sehr unterschiedlich geregelt. Nicht jede Kirche erhebt Kirchensteuer - uns geht es auch weniger um finanzielle Themen / Steuer als viel mehr um eine innere Identifikation mit dem, was Ökumene und christlicher Glaube letztlich ausmacht.

Der Jahresmindestmitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro.

Mitglied werden - ganz einfach! Hier können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft herunterladen, ausfüllen und an uns zurückschicken...
Oder sie schauen sich erst einmal unseren Vereinsflyer in Ruhe an...


Seit November 2021 ist unsere Geschäftsstelle nun in Erding!

Bitte ggf. Aufnahmeantrag / Flyerformular zurückschicken an die neue Adresse:
Kreuzweise-Miteinander e.V.
Wachingerstr. 7
85435 Erding

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